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Substanz

Präzise gefertigt, auf deinen Raum abgestimmt.
Für Momente, in denen Technik verschwimmt und nur Musik bleibt.

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Akustische Präzision

Resonanzoptimierte Gehäuse, selektierte Treiber, gefräste Waveguides – jedes Detail zählt.

±0.5 dB Matching Time-Aligned

Material & Finish

Massivholzfurniere, Klavierlack, gebürstetes Metall – gebaut für Jahrzehnte.

Klavierlack Walnuss Titan

Für den Raum

Simulation & Feintuning – Lautsprecher, die sich in deinen Hörraum fügen.

Room-Ready Custom Voicing
Nalani Lautsprecher
Nalani
Standlautsprecher • 2-Wege • 92 dB • 32 Hz – 35 kHz
Details
LYRA Monitor
Coming soon
Kompaktmonitor • 2-Wege • 86 dB • 42 Hz – 40 kHz
Details

Nalani

Klang, der bleibt

Auflösung ohne Härte, Dynamik ohne Aufdringlichkeit. AURORA verbindet kontrollierten Tiefbass mit seidigem Hochton.

Technische Daten

  • Prinzip: 2-Wege, Bassreflex
  • Frequenzgang: 32 Hz – 35 kHz
  • Wirkungsgrad: 92 dB (2.83V/1m)
  • Impedanz: 4 Ω (min. 3.2 Ω)
  • Empf. Leistung: 50–250 W
  • Maße (H×B×T): 112 × 37 × 42 cm
  • Gewicht: 34 kg

Technologie

Gehäuse & Dämpfung

Sandwich-Aufbau mit definierten Pfad-Längen, aufwendig verstrebt. Resonanzen werden kontrolliert abgeleitet.

Weiche

Luftspulen, Folienkondensatoren, eng tolerierte Widerstände. Point-to-Point verdrahtet, vibrationsentkoppelt.

Treiber

Langhubiger Tieftöner, mit Mundorf AMT in 3D gefrästenm Custom Waveguide – aufeinander abgestimmt.

Über uns

N-Wave vereint Handwerkskunst mit moderner Simulation. Jedes Paar wird gefertigt, vermessen und abgestimmt – in kleinen Serien.

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spiegelburg@sbsas.com
+49 1786620269

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Termine nach Vereinbarung.

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Unternehmensangaben nach § 5 Abs. 1 Telemediengesetz

Christian Spiegelburg
Business Systems and Applications Services
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53332 Bornheim

T +49(0)2227-9295918
M +49(0)178-6620269

WEB: www.bsas-info.de
Mail: spiegelburg&bsas-info.de

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AGB

AGB – [UNTERNEHMENSNAME]

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Noir Wave GmbH nachfolgend „Anbieter“ genannt.

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen oder sonstigen Leistungen einschließlich Beratungsleistungen die Sie als (Geschäfts) Kunde (B2B) mit uns als Anbieter (Noir Wave.com GmbH) schließen. Neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zusätzlich die entsprechenden Geschäftsbedingungen der einzelnen Leistungsarten die erworben werden. Diese können insbesondere aber nicht ausschließlich Verkauf von Hardware, App-Überlassung, Dienstleistungen sowie Pflege der Apps der Noir Wave.com GmbH sein.


1    Vergütung, Zahlung, Leistungsschutz, Termine
1.1    Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung nach Aufwand zu den bei Vertragsschluss allgemein gültigen Preisen des Anbieters berechnet. Vergütungen sind grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer.
1.2    Der Anbieter kann monatlich, oder per Lieferung abrechnen. Werden Leistungen nach Aufwand vergütet, dokumentiert der Anbieter die Art und Dauer der Tätigkeiten und übermittelt diese Dokumentation mit der Rechnung.
1.3    Werden Leistungen durch Personaleinsatz Vor-Ort erbracht, wird eine entfernungsabhängige Fahrtpauschale berechnet. Wenn zur Erbringung der Leistungen aus organisatorischen oder rechtlichen Gründen Übernachtungen erforderlich sind, wird eine Übernachtungspauschale berechnet.
1.4    Alle Rechnungen sind grundsätzlich spätestens 14 Kalendertage nach Zugang frei Zahlstelle ohne Abzug zu zahlen.
1.5    Der Kunde kann wegen Mängeln nur aufrechnen oder Zahlungen zurückbehalten, soweit ihm tatsächlich Zahlungsansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln der Leistung zustehen. Wegen sonstiger Mängelansprüche kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten. Ziffer 4.1 gilt entsprechend. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht, wenn sein Mangelanspruch verjährt ist. Im Übrigen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder eine Zurückbehaltung ausüben.
1.6    Der Anbieter behält sich das Eigentum und einzuräumende Rechte an den Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor, berechtigte Mängeleinbehalte gemäß Ziffer 1.5 Satz 2 werden berücksichtigt. Weiterhin behält sich der Anbieter das Eigentum vor bis zur Erfüllung aller seiner Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.
1.7    Der Anbieter ist berechtigt, für die Dauer eines Zahlungsverzugs des Kunden diesem die weitere Nutzung der Leistungen zu untersagen. Dieses Recht kann der Anbieter nur für einen angemessenen Zeitraum geltend machen, in der Regel höchstens für 6 Monate. Darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag. § 449 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.
1.8    Geben der Kunde oder dessen Abnehmer die Leistungen zurück, liegt in der Entgegennahme der Leistungen kein Rücktritt des Anbieters, außer er hat den Rücktritt ausdrücklich erklärt. Gleiches gilt für die Pfändung der Vorbehaltsware oder von Rechten an der Vorbehaltsware durch den Anbieter.
1.9    Gegenstände unter Eigentums- oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Dem Kunden ist nur als Wiederverkäufer eine Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass dem Anbieter vom Kunden dessen Ansprüche gegen seine Abnehmer im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung wirksam abgetreten worden sind und der Kunde seinem Abnehmer das Eigentum unter Vorbehalt der Zahlung überträgt. Der Kunde tritt durch den vorliegenden Vertragsabschluss seine künftigen Ansprüche im Zusammenhang mit solchen Veräußerungen gegen seine Abnehmer sicherungshalber an den Anbieter ab, der diese Abtretung hiermit annimmt.
1.10    Soweit der Wert der Sicherungsrechte des Anbieters die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird der Anbieter auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Anteil der Sicherungsrechte freigeben.
1.11    Der Kunde ist verpflichtet, bei einer zulässigen Übertragung von Nutzungsrechten an Lieferungen und Leistungen dem Empfänger deren vertraglich vereinbarte Beschränkungen aufzuerlegen.
1.12    Gleicht der Kunde eine fällige Forderung zum vertragsgemäßen Zahlungstermin ganz oder teilweise nicht aus, kann der Anbieter vereinbarte Zahlungsziele für alle Forderungen widerrufen. Der Anbieter ist ferner berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder gegen Sicherheit durch Erfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzunehmen. Die Vorkasse hat den jeweiligen Abrechnungszeitraum oder – bei Einmalleistungen – deren Vergütung zu umfassen.
1.13    Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber dem Anbieter zu erfüllen, kann der Anbieter bestehende Austauschverträge mit dem Kunden durch Rücktritt, Dauerschuldverhältnisse durch Kündigung fristlos beenden, auch bei einem Insolvenzantrag des Kunden. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde wird den Anbieter frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren.
1.14    Feste Leistungstermine sollen ausschließlich ausdrücklich in dokumentierter Form vereinbart werden. Die Vereinbarung eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass der Anbieter die Leistungen seiner jeweiligen Vorlieferanten rechtzeitig und vertragsgemäß erhält.

2    Zusammenarbeit, Mitwirkungspflichten, Vertraulichkeit
2.1    Kunde und Anbieter benennen jeweils einen verantwortlichen Ansprechpartner. Die Kommunikation zwischen dem Kunden und dem Anbieter erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, über diese Ansprechpartner. Die Ansprechpartner haben alle mit der Vertragsdurchführung zusammenhängenden Entscheidungen unverzüglich herbeizuführen. Die Entscheidungen sind verbindlich zu dokumentieren.
2.2    Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dazu wird er insbesondere notwendige Informationen zur Verfügung stellen.
2.3    Soweit im Vertrag vereinbart ist, dass Leistungen vor Ort beim Kunden erbracht werden können, stellt der Kunde auf Wunsch des Anbieters unentgeltlich ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung.
2.4    Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde für eine ordnungsgemäße Datensicherung und Ausfallvorsorge für Daten und Hardware, Apps sorgen, die deren Art und Bedeutung angemessen ist.
2.5    Der Kunde hat Mängel unverzüglich in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Mängelerkennung und -analyse zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden. Hierzu müssen insbesondere die einzelnen Schritte, die zu dem Auftreten des Mangels geführt haben beschrieben werden, sodass der Anbieter die Möglichkeit hat, den Mangel bzw. Fehler zu reproduzieren.
2.6    Der Kunde wird den Anbieter bei Prüfung und Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber anderen Beteiligten im Zusammenhang mit der Leistungserbringung angemessen auf Anforderung unterstützen. Dies gilt insbesondere für Rückgriffsansprüche des Anbieters gegen Vorlieferanten.
2.7    Die Vertragspartner sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder Abwicklung des Vertrags beteiligt sind, darf nur mit schriftlicher Einwilligung des jeweils anderen Vertragspartners erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf von fünf Jahren nach Bekanntwerden der jeweiligen Information, bei Dauerschuldverhältnissen jedoch nicht vor deren Beendigung.
2.8    Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.
2.9    Den Vertragspartnern ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z.B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden sie daher keine Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.

3    Störungen bei der Leistungserbringung
3.1    Wenn eine Ursache, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, einschließlich Handelsstreit zwischen Ländern oder Importembargos, die Termineinhaltung beeinträchtigt („Störung“), verschieben sich die Termine um die Dauer der Störung, erforderlichenfalls einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufphase. Ein Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner über die Ursache einer in seinem Bereich aufgetretenen Störung und die Dauer der Verschiebung unverzüglich zu unterrichten.
3.2    Erhöht sich der Aufwand aufgrund einer Störung, kann der Anbieter auch die Vergütung des Mehraufwands verlangen, außer der Kunde hat die Störung nicht zu vertreten und deren Ursache liegt außerhalb seines Verantwortungsbereichs.
3.3    Wenn der Kunde wegen nicht ordnungsgemäßer Leistung des Anbieters vom Vertrag zurücktreten und oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen kann oder solches behauptet, wird der Kunde auf Verlangen des Anbieters innerhalb angemessen gesetzter Frist schriftlich erklären, ob er diese Rechte geltend macht oder weiterhin die Leistungserbringung wünscht. Bei einem Rücktritt hat der Kunde dem Anbieter den Wert zuvor bestehender Nutzungsmöglichkeiten zu erstatten; gleiches gilt für Verschlechterungen durch bestimmungsgemäßen Gebrauch.
3.4    Gerät der Anbieter mit der Leistungserbringung in Verzug, ist der Schadens- und Aufwendungsersatz des Kunden wegen des Verzugs für jeden vollendeten Monat des Verzugs beschränkt auf 0,5 % des Preises für den Teil der vertraglichen Leistung, der auf Grund des Verzugs nicht genutzt werden kann. Die Verzugshaftung ist begrenzt auf insgesamt höchstens 5 % der Vergütung für sämtliche, vom Verzug betroffene vertragliche Leistungen; bei Dauerschuldverhältnissen bezogen auf die Vergütung für die jeweils betroffenen Leistungen für das volle Kalenderjahr. Ergänzend und vorrangig gilt ein bei Vertragsabschluss vereinbarter Prozentsatz der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung. Dies gilt nicht, soweit ein Verzug auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters beruht.
3.5    Bei einer Verzögerung der Leistung hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Rücktrittsrecht nur, wenn die Verzögerung vom Anbieter zu vertreten ist. Macht der Kunde wegen der Verzögerung berechtigt Schadens oder Aufwendungsersatz statt der Leistung geltend, so ist er berechtigt, für jede vollendete Woche der Verzögerung 1 % des Preises für den Teil der vertraglichen Leistung zu verlangen, der auf Grund der Verzögerung nicht genutzt werden kann, jedoch insgesamt höchstens 10 % dieses Preises; bei Dauerschuldverhältnissen bezogen auf die Vergütung für die jeweils betroffenen Leistungen für das volle Kalenderjahr. Ergänzend und vorrangig gilt ein bei Vertragsabschluss vereinbarter Prozentsatz der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung.


4    Sachmängel und Aufwendungsersatz
4.1    Der Anbieter leistet Gewähr für die vertraglich geschuldete Beschaffenheit der Leistungen. Für eine nur unerhebliche Abweichung der Leistungen des Anbieters von der vertragsgemäßen Beschaffenheit bestehen keine Ansprüche wegen Sachmängeln.
4.2    Ansprüche wegen Mängeln bestehen auch nicht bei übermäßiger oder unsachgemäßer Nutzung, natürlichem Verschleiß, Versagen von Komponenten der Systemumgebung, nicht reproduzierbaren oder anderweitig durch den Kunden nachweisbaren Fehlern oder bei Schäden, die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Dies gilt auch bei nachträglicher Veränderung oder Instandsetzung durch den Kunden oder Dritte, außer diese erschwert die Analyse und die Beseitigung eines Sachmangels nicht.
4.3    Für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche gilt Ziffer 6 ergänzend.
4.4    Die Verjährungsfrist für Sachmangelansprüche beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die gesetzlichen Fristen für den Rückgriff nach § 478 BGB bleiben unberührt. Gleiches gilt, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 oder § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreibt, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
4.5    Die Bearbeitung einer Sachmangelanzeige des Kunden durch den Anbieter führt nur zur Hemmung der Verjährung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Ein Neubeginn der Verjährung tritt dadurch nicht ein.
4.6    Eine Nacherfüllung (Neulieferung oder Nachbesserung) kann ausschließlich auf die Verjährung des die Nacherfüllung auslösenden Mangels Einfluss haben.
4.7    Der Anbieter kann Vergütung seines Aufwands verlangen, soweit
4.7.1    er aufgrund einer Meldung tätig wird, ohne dass ein Mangel vorliegt, außer der Kunde konnte mit zumutbarem Aufwand nicht erkennen, dass kein Mangel vorlag, oder
4.7.2    eine gemeldete Störung nicht reproduzierbar oder anderweitig durch den Kunden als Mangel nachweisbar ist, oder
4.7.3    zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichten des Kunden (siehe auch Ziffern 2.2, 2.3, 2.4, 2.5, 2.6 und 5.3) anfällt.


5    Rechtsmängel
5.1    Für Verletzungen von Rechten Dritter durch seine Leistung haftet der Anbieter nur, soweit die Leistung vertragsgemäß und insbesondere in der vertraglich vereinbarten, sonst in der vorgesehenen Einsatzumgebung unverändert eingesetzt wird.
5.2    Der Anbieter haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie am Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung. Ziffer 4.1 Satz 1 gilt entsprechend.
5.3    Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung des Anbieters seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Kunde unverzüglich den Anbieter. Der Anbieter und ggf. dessen Vorlieferanten sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig die geltend gemachten Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren.
5.4    Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche Dritter anzuerkennen, bevor er dem Anbieter angemessen Gelegenheit gegeben hat, die Rechte Dritter auf andere Art und Weise abzuwehren.
5.5    Werden durch eine Leistung des Anbieters Rechte Dritter verletzt, wird der Anbieter nach eigener Wahl und auf eigene Kosten
5.5.1    dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder
5.5.2    die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder
5.5.3    die Leistung unter Erstattung der dafür vom Kunden geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen, wenn der Anbieter keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann. Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt.
5.6    Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln verjähren entsprechend Ziffer 4.3 Für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gilt Ziffer 6 ergänzend, für zusätzlichen Aufwand des Anbieters gilt Ziffer 4.6 entsprechend.


6    Allgemeine Haftung des Anbieters
6.1    Der Anbieter haftet dem Kunden stets
6.1.1    für die von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden,
6.1.2    nach dem Produkthaftungsgesetz und
6.1.3    für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die der Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.
6.2    Der Anbieter haftet bei leichter Fahrlässigkeit nicht, außer soweit er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
6.3    Diese Haftung ist bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen.
6.4    Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert begrenzt, bei laufender Vergütung auf die Höhe der Vergütung pro Vertragsjahr, jedoch nicht auf weniger als € 50.000. Für die Verjährung gilt Ziffer 4.2 entsprechend. Die Vertragspartner können bei Vertragsabschluss eine weitergehende Haftung, üblicherweise gegen eine gesonderte Vergütung, schriftlich vereinbaren. Vorrangig ist eine individuell vereinbarte Haftungssumme. Die Haftung gemäß Ziffer 6.1.2 bleibt von diesem Absatz unberührt.
6.5    Ergänzend und vorrangig ist die Haftung des Anbieters wegen leichter Fahrlässigkeit aus dem jeweiligen Vertrag und seiner Durchführung auf Schadens- und Aufwendungsersatz unabhängig vom Rechtsgrund insgesamt begrenzt auf den in diesem Vertrag vereinbarten Prozentsatz der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung. Die Haftung gemäß Ziffer 6.1.2bleibt von diesem Absatz unberührt.
6.6    Aus einer Garantieerklärung haftet der Anbieter nur auf Schadensersatz, wenn dies in der Garantie ausdrücklich übernommen wurde. Diese Haftung unterliegt bei leichter Fahrlässigkeit den Beschränkungen gemäß Ziffer 6.2.
6.7    Bei notwendiger Wiederherstellung von Daten (etwa Hardware, Apps) haftet der Anbieter nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung bei ordnungsgemäßer Datensicherung und Ausfallvorsorge durch den Kunden erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit des Anbieters tritt diese Haftung nur ein, wenn der Kunde vor dem Störfall eine der Art der Daten und Komponenten angemessene Datensicherung und Ausfallvorsorge durchgeführt hat.
6.8    Für Aufwendungsersatzansprüche und sonstige Haftungsansprüche des Kunden gegen den Anbieter gelten Ziffern 6.1 bis 6.7 entsprechend. Ziffern 3.4 und 3.5 bleiben unberührt.


7    Datenschutz
7.1    Grundsätzlich gelten die Datenschutzbestimmungen des Anbieters (www.Noir Wave.com/datenschutz).
7.2    Sollten darüber hinaus zusätzliche datenschutzrechtliche Vereinbarungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten notwendig sein (z.B. Vertrag zur Auftragsverarbeitung – AVV), wird der Kunde diese mit dem Anbieter abschließen.


8    Sonstiges
8.1    Der Kunde wird für die Lieferungen oder Leistungen anzuwendende Import- und Export-Vorschriften eigenverantwortlich beachten, insbesondere solche der Chinesischen Volksrepublik und den USA. Bei grenzüberschreitender Lieferung oder Leistung trägt der Kunde anfallende Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben. Der Kunde wird gesetzliche oder behördliche Verfahren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Lieferungen oder Leistungen eigenverantwortlich abwickeln, außer soweit anderes ausdrücklich vereinbart ist.
8.2    Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
8.3    Der Anbieter erbringt seine Leistungen unter Zugrundelegung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). AGB des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter solchen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
8.4    Die Annahme der Leistungen durch den Kunden gilt als Anerkennung der AGB des Anbieters unter Verzicht auf AGB des Kunden.
8.5    Andere Bedingungen sind nur verbindlich, wenn der Anbieter sie schriftlich anerkannt hat; ergänzend gelten dann die AGB des Anbieters.
8.6    Der Kunde willigt in die Übertragung der Pflichten des Anbieters aus diesem Vertrag auf in Deutschland ansässige qualifizierte Dritte ein, soweit dem Kunden dies im Einzelfall nicht unzumutbar ist.
8.7    Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sollen nur schriftlich vereinbart werden.
8.8    Gerichtsstand gegenüber einem Kaufmann, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz des Anbieters. Der Anbieter kann den Kunden auch an dessen Sitz verklagen.


Allgemeine Geschäftsbedingungen HARDWAREVERKAUF der Noir Wave.com GmbH nachfolgend „Anbieter“ genannt
Nachfolgend sind die Geschäftsbedingungen für den Einsatz des GFOXX der Noir Wave.com GmbH an Sie, im Folgenden „Kunde" genannt, aufgeführt. Mit dem Einsatz des GFOXX stimmen Sie den folgenden Bedingungen zu.

9    Vertragsgegenstand Hardwareverkauf
9.1    Die Beschaffenheit und der Leistungsumfang der Hardware sowie die freigegebene Einsatzumgebung ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung sowie Bedienungsanleitung, soweit nichts anderes vereinbart ist.
9.2    Die Hardware wird einschließlich einer Bedienungsanleitung, welche ausschließlich online erhältlich ist, geliefert. Eine Installationsanleitung steht ebenfalls nur online zur Verfügung.
9.3    Die Lieferung der Hardware erfordert für ihre volle Funktionsfähigkeit zwingend notwendige iOS oder Android Apps, welche der Kunde separat beziehen und auf seinen mobilen Endgeräten installieren muss.
9.4    Soweit nichts anderes vereinbart ist, obliegt die Inbetriebnahme der Hardware dem Kunden. Wünscht der Kunden weitere Leistungen durch den Anbieter wie z.B. Inbetriebnahme, Installation und Demonstration der Hardware, müssen diese gesondert beauftragt werden.


10    Preis, Gefahrenübergang
10.1    Es gelten die jeweils gültigen Preislisten und Angebote des Anbieters.
10.2    Die Gefahr geht auf den Kunden direkt ab Auslieferungslager über. Der Kunde ist für den Transport der Hardware vollständig verantwortlich und trägt sämtlich damit verbundene Kosten und befreit somit den Anbieter von jeglichen Transport- und Abfertigungskosten, es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart.


11    Pflichten des Kunden
11.1    Der Kunde verpflichtet sich die erforderlichen Betriebs- und Einsatzbedingungen herzustellen, damit die Hardware funktionsfähig eingesetzt werden kann. Dies gilt insbesondre für den Einsatzort, Temperatur und das Umgebungsklima für die Hardware. Die erforderlichen Bedingungen ergeben sich aus der Bedienungsanleitung und den technischen Beschreibung bzw. Restriktionen.

11.2    Der Kunde verpflichtet sich im Rahmen einer HACCP konformen Dokumentation dazu, die Temperatur mit der dazugehörigen App täglich auszulesen, da durch einen etwaigen technischen Defekt der Hardware und dem damit verbundenen Ausfall der kontinuierlichen Dokumentation der Temperaturen, nicht gewährleistet werden können. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde dazu, regelmäßige Backups seiner eingesetzten mobilen Endgeräte durchzuführen, um einen möglichen Datenverlust zu vermeiden.


12    Mängelansprüche des Kunden
12.1    Der Anbieter gewährleistet, dass die Hardware bei sach- und vertragsgemäßem Einsatz den Vereinbarungen gemäß 1.1 entspricht.
12.2    Für Rechtsmängel gilt ergänzend Ziffer 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters.
12.3    Für Sachmängel gilt ergänzend Ziffer 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen (Ziffer 4.2 bis 4.7).
12.4    Der Kunde hat Mangelansprüche nur, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar oder anderweitig durch den Kunden nachweisbar sind. Für die Mitteilung von Mängeln gilt insbesondere Ziffer 2.5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters.
12.5    Stehen dem Kunden Mangelansprüche zu, hat er zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist. Die Nach-erfüllung beinhaltet nach Wahl des Anbieters entweder Nachbesserung oder Neulieferung. Die Interessen des Kunden werden bei der Wahl an-gemessen berücksichtigt.
12.6    Das Eigentum an Teilen, die auf Grund einer Nacherfüllung ausgewechselt werden, geht auf den Anbieter über.
12.7    Der Kunde wird dem Anbieter den Ein- und Ausbau im Rahmen der Nacherfüllung ermöglichen, außer soweit dies dem Kunden unzumutbar ist. Vor eigenen Maßnahmen zur Mangelbeseitigung wird der Kunde mit dem Anbieter Rücksprache halten.
12.8    Hat der Kunde einen Anspruch auf Aufwendungsersatz, besteht dieser nur in angemessenem Umfang unter Berücksichtigung des Werts der betreffenden Leistung in mangelfreiem Zustand und der Bedeutung des Mangels.
12.9    Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie aus anderen Gründen nicht durchzuführen, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraus-setzungen die Vergütung mindern, vom Vertrag zurücktreten und/oder – unter den Voraussetzungen von Ziffer 6 der Allgemeinen Geschäfts-bedingungen des Anbieters Schadens- oder Aufwendungsersatz verlangen. Der Kunde übt ein ihm zustehendes Wahlrecht bezüglich dieser Mangelansprüche innerhalb einer angemessenen Frist aus, in der Regel innerhalb von 14 Kalendertagen nach Möglichkeit der Kenntnisnahme vom Wahlrecht durch den Kunden.
12.10    Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, wird der Anbieter die Hard-ware zurücknehmen und die vom Kunden geleistete Vergütung abzüglich der dem Kunden gewährten Nutzungsmöglichkeiten zurückzahlen, höchstens den bei der Rückgabe gewöhnlichen Verkaufswert dieser Hardware. Diese Nutzungsmöglichkeiten werden grundsätzlich auf-grund einer degressiven Abschreibung über einen Nutzungszeitraum von drei Jahren berechnet. Beiden Vertragspartnern bleibt der Nach-weis vorbehalten, dass ein längerer oder kürzerer Nutzungszeitraum zugrunde zu legen ist.

13    Datenschutz
13.1    Soweit der Anbieter auf personenbezogene Daten des Kunden oder aus dessen Bereich zugreifen kann, wird er ausschließlich als Auftrags Verarbeiter tätig und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Hierzu ist ein separater Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) zu schließen.


14    Sonstiges
14.1    Es gelten zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters.

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Quelle: https://www.e-recht24.de

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