Allgemeine Geschäftsbedingungen der Noir Wave GmbH nachfolgend „Anbieter“ genannt.
Die
nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle
Verträge, Lieferungen oder sonstigen Leistungen einschließlich
Beratungsleistungen die Sie als (Geschäfts) Kunde (B2B) mit uns als
Anbieter (Noir Wave.com GmbH) schließen. Neben den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten zusätzlich die entsprechenden
Geschäftsbedingungen der einzelnen Leistungsarten die erworben werden.
Diese können insbesondere aber nicht ausschließlich Verkauf von
Hardware, App-Überlassung, Dienstleistungen sowie Pflege der Apps der
Noir Wave.com GmbH sein.
1 Vergütung, Zahlung, Leistungsschutz, Termine
1.1
Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung nach Aufwand
zu den bei Vertragsschluss allgemein gültigen Preisen des Anbieters
berechnet. Vergütungen sind grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich
gesetzlich anfallender Umsatzsteuer.
1.2
Der Anbieter kann monatlich, oder per Lieferung abrechnen. Werden
Leistungen nach Aufwand vergütet, dokumentiert der Anbieter die Art und
Dauer der Tätigkeiten und übermittelt diese Dokumentation mit der
Rechnung.
1.3 Werden
Leistungen durch Personaleinsatz Vor-Ort erbracht, wird eine
entfernungsabhängige Fahrtpauschale berechnet. Wenn zur Erbringung der
Leistungen aus organisatorischen oder rechtlichen Gründen Übernachtungen
erforderlich sind, wird eine Übernachtungspauschale berechnet.
1.4 Alle Rechnungen sind grundsätzlich spätestens 14 Kalendertage nach Zugang frei Zahlstelle ohne Abzug zu zahlen.
1.5
Der Kunde kann wegen Mängeln nur aufrechnen oder Zahlungen
zurückbehalten, soweit ihm tatsächlich Zahlungsansprüche wegen Sach-
oder Rechtsmängeln der Leistung zustehen. Wegen sonstiger
Mängelansprüche kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter
Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten.
Ziffer 4.1 gilt entsprechend. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht,
wenn sein Mangelanspruch verjährt ist. Im Übrigen kann der Kunde nur mit
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen
oder eine Zurückbehaltung ausüben.
1.6
Der Anbieter behält sich das Eigentum und einzuräumende Rechte an den
Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung
vor, berechtigte Mängeleinbehalte gemäß Ziffer 1.5 Satz 2 werden
berücksichtigt. Weiterhin behält sich der Anbieter das Eigentum vor bis
zur Erfüllung aller seiner Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem
Kunden.
1.7 Der Anbieter
ist berechtigt, für die Dauer eines Zahlungsverzugs des Kunden diesem
die weitere Nutzung der Leistungen zu untersagen. Dieses Recht kann der
Anbieter nur für einen angemessenen Zeitraum geltend machen, in der
Regel höchstens für 6 Monate. Darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag. §
449 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.
1.8
Geben der Kunde oder dessen Abnehmer die Leistungen zurück, liegt in
der Entgegennahme der Leistungen kein Rücktritt des Anbieters, außer er
hat den Rücktritt ausdrücklich erklärt. Gleiches gilt für die Pfändung
der Vorbehaltsware oder von Rechten an der Vorbehaltsware durch den
Anbieter.
1.9 Gegenstände
unter Eigentums- oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde weder verpfänden
noch sicherungsübereignen. Dem Kunden ist nur als Wiederverkäufer eine
Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung
gestattet, dass dem Anbieter vom Kunden dessen Ansprüche gegen seine
Abnehmer im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung wirksam abgetreten
worden sind und der Kunde seinem Abnehmer das Eigentum unter Vorbehalt
der Zahlung überträgt. Der Kunde tritt durch den vorliegenden
Vertragsabschluss seine künftigen Ansprüche im Zusammenhang mit solchen
Veräußerungen gegen seine Abnehmer sicherungshalber an den Anbieter ab,
der diese Abtretung hiermit annimmt.
1.10
Soweit der Wert der Sicherungsrechte des Anbieters die Höhe der
gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird der Anbieter auf
Wunsch des Kunden einen entsprechenden Anteil der Sicherungsrechte
freigeben.
1.11 Der Kunde
ist verpflichtet, bei einer zulässigen Übertragung von Nutzungsrechten
an Lieferungen und Leistungen dem Empfänger deren vertraglich
vereinbarte Beschränkungen aufzuerlegen.
1.12
Gleicht der Kunde eine fällige Forderung zum vertragsgemäßen
Zahlungstermin ganz oder teilweise nicht aus, kann der Anbieter
vereinbarte Zahlungsziele für alle Forderungen widerrufen. Der Anbieter
ist ferner berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder gegen
Sicherheit durch Erfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Union
zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzunehmen. Die
Vorkasse hat den jeweiligen Abrechnungszeitraum oder – bei
Einmalleistungen – deren Vergütung zu umfassen.
1.13
Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber
dem Anbieter zu erfüllen, kann der Anbieter bestehende Austauschverträge
mit dem Kunden durch Rücktritt, Dauerschuldverhältnisse durch Kündigung
fristlos beenden, auch bei einem Insolvenzantrag des Kunden. § 321 BGB
und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde wird den Anbieter frühzeitig
schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren.
1.14
Feste Leistungstermine sollen ausschließlich ausdrücklich in
dokumentierter Form vereinbart werden. Die Vereinbarung eines festen
Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass der Anbieter die
Leistungen seiner jeweiligen Vorlieferanten rechtzeitig und
vertragsgemäß erhält.
2 Zusammenarbeit, Mitwirkungspflichten, Vertraulichkeit
2.1
Kunde und Anbieter benennen jeweils einen verantwortlichen
Ansprechpartner. Die Kommunikation zwischen dem Kunden und dem Anbieter
erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, über diese
Ansprechpartner. Die Ansprechpartner haben alle mit der
Vertragsdurchführung zusammenhängenden Entscheidungen unverzüglich
herbeizuführen. Die Entscheidungen sind verbindlich zu dokumentieren.
2.2
Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter soweit erforderlich zu
unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen
Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dazu wird
er insbesondere notwendige Informationen zur Verfügung stellen.
2.3
Soweit im Vertrag vereinbart ist, dass Leistungen vor Ort beim Kunden
erbracht werden können, stellt der Kunde auf Wunsch des Anbieters
unentgeltlich ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur
Verfügung.
2.4 Soweit
nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde für eine ordnungsgemäße
Datensicherung und Ausfallvorsorge für Daten und Hardware, Apps sorgen,
die deren Art und Bedeutung angemessen ist.
2.5
Der Kunde hat Mängel unverzüglich in nachvollziehbarer und
detaillierter Form unter Angabe aller für die Mängelerkennung und
-analyse zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden. Hierzu
müssen insbesondere die einzelnen Schritte, die zu dem Auftreten des
Mangels geführt haben beschrieben werden, sodass der Anbieter die
Möglichkeit hat, den Mangel bzw. Fehler zu reproduzieren.
2.6
Der Kunde wird den Anbieter bei Prüfung und Geltendmachung von
Ansprüchen gegenüber anderen Beteiligten im Zusammenhang mit der
Leistungserbringung angemessen auf Anforderung unterstützen. Dies gilt
insbesondere für Rückgriffsansprüche des Anbieters gegen Vorlieferanten.
2.7 Die Vertragspartner
sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über
sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang
mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren.
Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem
Abschluss, der Durchführung oder Abwicklung des Vertrags beteiligt sind,
darf nur mit schriftlicher Einwilligung des jeweils anderen
Vertragspartners erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet
diese Verpflichtung nach Ablauf von fünf Jahren nach Bekanntwerden der
jeweiligen Information, bei Dauerschuldverhältnissen jedoch nicht vor
deren Beendigung.
2.8 Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.
2.9
Den Vertragspartnern ist bekannt, dass eine elektronische und
unverschlüsselte Kommunikation (z.B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken
behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden sie daher keine
Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung
begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart
worden ist.
3 Störungen bei der Leistungserbringung
3.1
Wenn eine Ursache, die der Anbieter nicht zu vertreten hat,
einschließlich Handelsstreit zwischen Ländern oder Importembargos, die
Termineinhaltung beeinträchtigt („Störung“), verschieben sich die
Termine um die Dauer der Störung, erforderlichenfalls einschließlich
einer angemessenen Wiederanlaufphase. Ein Vertragspartner hat den
anderen Vertragspartner über die Ursache einer in seinem Bereich
aufgetretenen Störung und die Dauer der Verschiebung unverzüglich zu
unterrichten.
3.2 Erhöht
sich der Aufwand aufgrund einer Störung, kann der Anbieter auch die
Vergütung des Mehraufwands verlangen, außer der Kunde hat die Störung
nicht zu vertreten und deren Ursache liegt außerhalb seines
Verantwortungsbereichs.
3.3
Wenn der Kunde wegen nicht ordnungsgemäßer Leistung des Anbieters vom
Vertrag zurücktreten und oder Schadensersatz statt der Leistung
verlangen kann oder solches behauptet, wird der Kunde auf Verlangen des
Anbieters innerhalb angemessen gesetzter Frist schriftlich erklären, ob
er diese Rechte geltend macht oder weiterhin die Leistungserbringung
wünscht. Bei einem Rücktritt hat der Kunde dem Anbieter den Wert zuvor
bestehender Nutzungsmöglichkeiten zu erstatten; gleiches gilt für
Verschlechterungen durch bestimmungsgemäßen Gebrauch.
3.4
Gerät der Anbieter mit der Leistungserbringung in Verzug, ist der
Schadens- und Aufwendungsersatz des Kunden wegen des Verzugs für jeden
vollendeten Monat des Verzugs beschränkt auf 0,5 % des Preises für den
Teil der vertraglichen Leistung, der auf Grund des Verzugs nicht genutzt
werden kann. Die Verzugshaftung ist begrenzt auf insgesamt höchstens 5 %
der Vergütung für sämtliche, vom Verzug betroffene vertragliche
Leistungen; bei Dauerschuldverhältnissen bezogen auf die Vergütung für
die jeweils betroffenen Leistungen für das volle Kalenderjahr. Ergänzend
und vorrangig gilt ein bei Vertragsabschluss vereinbarter Prozentsatz
der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung. Dies gilt nicht,
soweit ein Verzug auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters
beruht.
3.5 Bei einer
Verzögerung der Leistung hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen ein Rücktrittsrecht nur, wenn die Verzögerung vom Anbieter
zu vertreten ist. Macht der Kunde wegen der Verzögerung berechtigt
Schadens oder Aufwendungsersatz statt der Leistung geltend, so ist er
berechtigt, für jede vollendete Woche der Verzögerung 1 % des Preises
für den Teil der vertraglichen Leistung zu verlangen, der auf Grund der
Verzögerung nicht genutzt werden kann, jedoch insgesamt höchstens 10 %
dieses Preises; bei Dauerschuldverhältnissen bezogen auf die Vergütung
für die jeweils betroffenen Leistungen für das volle Kalenderjahr.
Ergänzend und vorrangig gilt ein bei Vertragsabschluss vereinbarter
Prozentsatz der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung.
4 Sachmängel und Aufwendungsersatz
4.1
Der Anbieter leistet Gewähr für die vertraglich geschuldete
Beschaffenheit der Leistungen. Für eine nur unerhebliche Abweichung der
Leistungen des Anbieters von der vertragsgemäßen Beschaffenheit bestehen
keine Ansprüche wegen Sachmängeln.
4.2
Ansprüche wegen Mängeln bestehen auch nicht bei übermäßiger oder
unsachgemäßer Nutzung, natürlichem Verschleiß, Versagen von Komponenten
der Systemumgebung, nicht reproduzierbaren oder anderweitig durch den
Kunden nachweisbaren Fehlern oder bei Schäden, die aufgrund besonderer
äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt
sind. Dies gilt auch bei nachträglicher Veränderung oder Instandsetzung
durch den Kunden oder Dritte, außer diese erschwert die Analyse und die
Beseitigung eines Sachmangels nicht.
4.3 Für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche gilt Ziffer 6 ergänzend.
4.4
Die Verjährungsfrist für Sachmangelansprüche beträgt ein Jahr ab dem
gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die gesetzlichen Fristen für den
Rückgriff nach § 478 BGB bleiben unberührt. Gleiches gilt, soweit das
Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 oder § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere
Fristen vorschreibt, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Anbieters, bei arglistigem Verschweigen eines
Mangels sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
4.5
Die Bearbeitung einer Sachmangelanzeige des Kunden durch den Anbieter
führt nur zur Hemmung der Verjährung, soweit die gesetzlichen
Voraussetzungen dafür vorliegen. Ein Neubeginn der Verjährung tritt
dadurch nicht ein.
4.6 Eine
Nacherfüllung (Neulieferung oder Nachbesserung) kann ausschließlich auf
die Verjährung des die Nacherfüllung auslösenden Mangels Einfluss
haben.
4.7 Der Anbieter kann Vergütung seines Aufwands verlangen, soweit
4.7.1
er aufgrund einer Meldung tätig wird, ohne dass ein Mangel vorliegt,
außer der Kunde konnte mit zumutbarem Aufwand nicht erkennen, dass kein
Mangel vorlag, oder
4.7.2 eine gemeldete Störung nicht reproduzierbar oder anderweitig durch den Kunden als Mangel nachweisbar ist, oder
4.7.3
zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der
Pflichten des Kunden (siehe auch Ziffern 2.2, 2.3, 2.4, 2.5, 2.6 und
5.3) anfällt.
5 Rechtsmängel
5.1
Für Verletzungen von Rechten Dritter durch seine Leistung haftet der
Anbieter nur, soweit die Leistung vertragsgemäß und insbesondere in der
vertraglich vereinbarten, sonst in der vorgesehenen Einsatzumgebung
unverändert eingesetzt wird.
5.2
Der Anbieter haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb
der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie am
Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung. Ziffer 4.1 Satz 1 gilt
entsprechend.
5.3 Macht ein
Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung des Anbieters
seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Kunde unverzüglich den
Anbieter. Der Anbieter und ggf. dessen Vorlieferanten sind berechtigt,
aber nicht verpflichtet, soweit zulässig die geltend gemachten Ansprüche
auf eigene Kosten abzuwehren.
5.4
Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche Dritter anzuerkennen, bevor
er dem Anbieter angemessen Gelegenheit gegeben hat, die Rechte Dritter
auf andere Art und Weise abzuwehren.
5.5
Werden durch eine Leistung des Anbieters Rechte Dritter verletzt, wird
der Anbieter nach eigener Wahl und auf eigene Kosten
5.5.1 dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder
5.5.2 die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder
5.5.3
die Leistung unter Erstattung der dafür vom Kunden geleisteten
Vergütung (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung)
zurücknehmen, wenn der Anbieter keine andere Abhilfe mit angemessenem
Aufwand erzielen kann. Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen
berücksichtigt.
5.6
Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln verjähren entsprechend Ziffer
4.3 Für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gilt
Ziffer 6 ergänzend, für zusätzlichen Aufwand des Anbieters gilt Ziffer
4.6 entsprechend.
6 Allgemeine Haftung des Anbieters
6.1 Der Anbieter haftet dem Kunden stets
6.1.1
für die von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder
Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten
Schäden,
6.1.2 nach dem Produkthaftungsgesetz und
6.1.3
für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, die der Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.
6.2
Der Anbieter haftet bei leichter Fahrlässigkeit nicht, außer soweit er
eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder
deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf
deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
6.3
Diese Haftung ist bei Sach- und Vermögensschäden auf den
vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt auch
für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für
sonstige entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen.
6.4
Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert
begrenzt, bei laufender Vergütung auf die Höhe der Vergütung pro
Vertragsjahr, jedoch nicht auf weniger als € 50.000. Für die Verjährung
gilt Ziffer 4.2 entsprechend. Die Vertragspartner können bei
Vertragsabschluss eine weitergehende Haftung, üblicherweise gegen eine
gesonderte Vergütung, schriftlich vereinbaren. Vorrangig ist eine
individuell vereinbarte Haftungssumme. Die Haftung gemäß Ziffer 6.1.2
bleibt von diesem Absatz unberührt.
6.5
Ergänzend und vorrangig ist die Haftung des Anbieters wegen leichter
Fahrlässigkeit aus dem jeweiligen Vertrag und seiner Durchführung auf
Schadens- und Aufwendungsersatz unabhängig vom Rechtsgrund insgesamt
begrenzt auf den in diesem Vertrag vereinbarten Prozentsatz der bei
Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung. Die Haftung gemäß Ziffer
6.1.2bleibt von diesem Absatz unberührt.
6.6
Aus einer Garantieerklärung haftet der Anbieter nur auf
Schadensersatz, wenn dies in der Garantie ausdrücklich übernommen wurde.
Diese Haftung unterliegt bei leichter Fahrlässigkeit den Beschränkungen
gemäß Ziffer 6.2.
6.7 Bei
notwendiger Wiederherstellung von Daten (etwa Hardware, Apps) haftet der
Anbieter nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung bei
ordnungsgemäßer Datensicherung und Ausfallvorsorge durch den Kunden
erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit des Anbieters tritt diese
Haftung nur ein, wenn der Kunde vor dem Störfall eine der Art der Daten
und Komponenten angemessene Datensicherung und Ausfallvorsorge
durchgeführt hat.
6.8 Für
Aufwendungsersatzansprüche und sonstige Haftungsansprüche des Kunden
gegen den Anbieter gelten Ziffern 6.1 bis 6.7 entsprechend. Ziffern 3.4
und 3.5 bleiben unberührt.
7 Datenschutz
7.1 Grundsätzlich gelten die Datenschutzbestimmungen des Anbieters (www.Noir Wave.com/datenschutz).
7.2
Sollten darüber hinaus zusätzliche datenschutzrechtliche
Vereinbarungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten notwendig sein
(z.B. Vertrag zur Auftragsverarbeitung – AVV), wird der Kunde diese mit
dem Anbieter abschließen.
8 Sonstiges
8.1
Der Kunde wird für die Lieferungen oder Leistungen anzuwendende
Import- und Export-Vorschriften eigenverantwortlich beachten,
insbesondere solche der Chinesischen Volksrepublik und den USA. Bei
grenzüberschreitender Lieferung oder Leistung trägt der Kunde anfallende
Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben. Der Kunde wird gesetzliche oder
behördliche Verfahren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden
Lieferungen oder Leistungen eigenverantwortlich abwickeln, außer soweit
anderes ausdrücklich vereinbart ist.
8.2 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
8.3
Der Anbieter erbringt seine Leistungen unter Zugrundelegung seiner
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). AGB des Kunden finden keine
Anwendung, auch wenn der Anbieter solchen nicht ausdrücklich
widersprochen hat.
8.4 Die
Annahme der Leistungen durch den Kunden gilt als Anerkennung der AGB des
Anbieters unter Verzicht auf AGB des Kunden.
8.5
Andere Bedingungen sind nur verbindlich, wenn der Anbieter sie
schriftlich anerkannt hat; ergänzend gelten dann die AGB des Anbieters.
8.6
Der Kunde willigt in die Übertragung der Pflichten des Anbieters aus
diesem Vertrag auf in Deutschland ansässige qualifizierte Dritte ein,
soweit dem Kunden dies im Einzelfall nicht unzumutbar ist.
8.7 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sollen nur schriftlich vereinbart werden.
8.8
Gerichtsstand gegenüber einem Kaufmann, einer juristischen Person des
öffentlichen Rechts oder einem öffentlich rechtlichen Sondervermögen ist
der Sitz des Anbieters. Der Anbieter kann den Kunden auch an dessen
Sitz verklagen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen HARDWAREVERKAUF der Noir Wave.com GmbH nachfolgend „Anbieter“ genannt
Nachfolgend
sind die Geschäftsbedingungen für den Einsatz des GFOXX der
Noir Wave.com GmbH an Sie, im Folgenden „Kunde" genannt, aufgeführt. Mit
dem Einsatz des GFOXX stimmen Sie den folgenden Bedingungen zu.
9 Vertragsgegenstand Hardwareverkauf
9.1
Die Beschaffenheit und der Leistungsumfang der Hardware sowie die
freigegebene Einsatzumgebung ergeben sich aus der jeweiligen
Produktbeschreibung sowie Bedienungsanleitung, soweit nichts anderes
vereinbart ist.
9.2 Die
Hardware wird einschließlich einer Bedienungsanleitung, welche
ausschließlich online erhältlich ist, geliefert. Eine
Installationsanleitung steht ebenfalls nur online zur Verfügung.
9.3
Die Lieferung der Hardware erfordert für ihre volle Funktionsfähigkeit
zwingend notwendige iOS oder Android Apps, welche der Kunde separat
beziehen und auf seinen mobilen Endgeräten installieren muss.
9.4
Soweit nichts anderes vereinbart ist, obliegt die Inbetriebnahme der
Hardware dem Kunden. Wünscht der Kunden weitere Leistungen durch den
Anbieter wie z.B. Inbetriebnahme, Installation und Demonstration der
Hardware, müssen diese gesondert beauftragt werden.
10 Preis, Gefahrenübergang
10.1 Es gelten die jeweils gültigen Preislisten und Angebote des Anbieters.
10.2
Die Gefahr geht auf den Kunden direkt ab Auslieferungslager über. Der
Kunde ist für den Transport der Hardware vollständig verantwortlich und
trägt sämtlich damit verbundene Kosten und befreit somit den Anbieter
von jeglichen Transport- und Abfertigungskosten, es sei denn es wurde
etwas anderes vereinbart.
11 Pflichten des Kunden
11.1
Der Kunde verpflichtet sich die erforderlichen Betriebs- und
Einsatzbedingungen herzustellen, damit die Hardware funktionsfähig
eingesetzt werden kann. Dies gilt insbesondre für den Einsatzort,
Temperatur und das Umgebungsklima für die Hardware. Die erforderlichen
Bedingungen ergeben sich aus der Bedienungsanleitung und den technischen
Beschreibung bzw. Restriktionen.
11.2
Der Kunde verpflichtet sich im Rahmen einer HACCP konformen
Dokumentation dazu, die Temperatur mit der dazugehörigen App täglich
auszulesen, da durch einen etwaigen technischen Defekt der Hardware und
dem damit verbundenen Ausfall der kontinuierlichen Dokumentation der
Temperaturen, nicht gewährleistet werden können. Darüber hinaus
verpflichtet sich der Kunde dazu, regelmäßige Backups seiner
eingesetzten mobilen Endgeräte durchzuführen, um einen möglichen
Datenverlust zu vermeiden.
12 Mängelansprüche des Kunden
12.1
Der Anbieter gewährleistet, dass die Hardware bei sach- und
vertragsgemäßem Einsatz den Vereinbarungen gemäß 1.1 entspricht.
12.2 Für Rechtsmängel gilt ergänzend Ziffer 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters.
12.3
Für Sachmängel gilt ergänzend Ziffer 4 der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Anbieters nach Maßgabe der nachfolgenden
Regelungen (Ziffer 4.2 bis 4.7).
12.4
Der Kunde hat Mangelansprüche nur, wenn gemeldete Mängel
reproduzierbar oder anderweitig durch den Kunden nachweisbar sind. Für
die Mitteilung von Mängeln gilt insbesondere Ziffer 2.5 der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Anbieters.
12.5
Stehen dem Kunden Mangelansprüche zu, hat er zunächst nur das Recht
auf Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist. Die Nach-erfüllung
beinhaltet nach Wahl des Anbieters entweder Nachbesserung oder
Neulieferung. Die Interessen des Kunden werden bei der Wahl an-gemessen
berücksichtigt.
12.6 Das Eigentum an Teilen, die auf Grund einer Nacherfüllung ausgewechselt werden, geht auf den Anbieter über.
12.7
Der Kunde wird dem Anbieter den Ein- und Ausbau im Rahmen der
Nacherfüllung ermöglichen, außer soweit dies dem Kunden unzumutbar ist.
Vor eigenen Maßnahmen zur Mangelbeseitigung wird der Kunde mit dem
Anbieter Rücksprache halten.
12.8
Hat der Kunde einen Anspruch auf Aufwendungsersatz, besteht dieser nur
in angemessenem Umfang unter Berücksichtigung des Werts der
betreffenden Leistung in mangelfreiem Zustand und der Bedeutung des
Mangels.
12.9 Schlägt die
Nacherfüllung fehl oder ist sie aus anderen Gründen nicht durchzuführen,
kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraus-setzungen die Vergütung
mindern, vom Vertrag zurücktreten und/oder – unter den Voraussetzungen
von Ziffer 6 der Allgemeinen Geschäfts-bedingungen des Anbieters
Schadens- oder Aufwendungsersatz verlangen. Der Kunde übt ein ihm
zustehendes Wahlrecht bezüglich dieser Mangelansprüche innerhalb einer
angemessenen Frist aus, in der Regel innerhalb von 14 Kalendertagen nach
Möglichkeit der Kenntnisnahme vom Wahlrecht durch den Kunden.
12.10
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, wird der Anbieter die Hard-ware
zurücknehmen und die vom Kunden geleistete Vergütung abzüglich der dem
Kunden gewährten Nutzungsmöglichkeiten zurückzahlen, höchstens den bei
der Rückgabe gewöhnlichen Verkaufswert dieser Hardware. Diese
Nutzungsmöglichkeiten werden grundsätzlich auf-grund einer degressiven
Abschreibung über einen Nutzungszeitraum von drei Jahren berechnet.
Beiden Vertragspartnern bleibt der Nach-weis vorbehalten, dass ein
längerer oder kürzerer Nutzungszeitraum zugrunde zu legen ist.
13 Datenschutz
13.1
Soweit der Anbieter auf personenbezogene Daten des Kunden oder aus
dessen Bereich zugreifen kann, wird er ausschließlich als Auftrags
Verarbeiter tätig und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung
verarbeiten und nutzen. Hierzu ist ein separater Vertrag zur
Auftragsverarbeitung (AVV) zu schließen.
14 Sonstiges
14.1 Es gelten zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters.