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Informationsobliegenheiten
Um der Beratung das für ein effizientes Arbeiten notwendige Verständnis der Ausgangslage und der Zielvorstellung des Auftraggebers
zu ermöglichen, wird der Auftraggeber alle diesbezüglichen Fragen über das Unternehmen, seine Strukturen, Mitarbeiter, Kundenbeziehungen
und relevanten, strategischen Ziele möglichst rechtzeitig, vollständig und zutreffend beantworten. In diesem Rahmen wird der Auftraggeber
auch ungefragt über solche Umstände informieren, die für die Beratung von Bedeutung sein können. Die Beratung wird die überlassenen
Unterlagen und erteilten Informationen nur dann auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen, wenn hierfür ein gesonderter Auftrag
erteilt ist. Die Beratung wird dem Auftraggeber regelmäßig über den Arbeitsfortschritt berichten.
Vertraulichkeitsverpflichtung
Die Beratung wird alle vom Auftraggeber im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen über das Unternehmen, seine Kundenbeziehungen,
seine Mitarbeiter und unternehmensinterne Vorgänge strikt vertraulich behandeln, soweit diese Informationen nicht ohnehin allgemein bekannt sind.
Die Verschwiegenheitspflichten bestehen auch nach Beendigung des Vertrages fort.
Leistungshindernisse
Soweit der für die Dauer der Zusammenarbeit vorgesehene Berater bei der Erfüllung von Einzelaufgaben unvorhersehbar ausfällt, ist die Beratung
berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Verhinderung um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.Der vorstehende Abschnitt
gilt entsprechend bei Eintritt von höherer Gewalt, Streik, Aussperrung oder von anderen bei der Festlegung von Einzelaufgaben unvorhersehbaren Ereignissen,
die der Beratung die im Einzelfall vereinbarte Tätigkeit unmöglich machen oder unzumutbar erschweren. Diesen Ereignissen gleich stehen ähnliche Umstände,
von denen die Beratung mittelbar oder unmittelbar betroffen wird, sofern die Beratung diese Umstände nicht beseitigen kann.
Haftung
Hinsichtlich der Haftung aus Unmöglichkeit oder Verzug gilt folgendes: Dieser Beratungsvertrag ist ein Dienstvertrag, bei dem das Erzielen konkreter
Ergebnisse entscheidend von der Mitarbeit des Auftraggebers abhängt. Es handelt sich bei der Vertragstätigkeit der Beratung um eine reine Dienstleistung,
ohne daß ein Arbeitsverhältnis begründet wird. Dieses gilt auch dann, wenn im Rahmen der Beratungstätigkeit vorübergehend Leitungsverantwortung übernommen wird.
Den vom Auftraggeber erhofften Erfolg der Zusammenarbeit mit der Beratung kann diese mit Rücksicht auf die Aufgabenstellung nicht garantieren. Dieses gilt auch
für in sich abgeschlossene Aufgabenstellungen. Der Auftraggeber haftet dafür, daß die der Beratung überlassenen Unterlagen und erteilten Informationen zum Ist -
Zustand des Unternehmens zutreffend sind.Wenn und soweit etwaige Beratungsfehler darauf beruhen, daß der Auftraggeber seine Informations- und Mitwirkungspflichten
nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung der Beratung ausgeschlossenFür Schäden des Auftraggebers haftet die Beratung bei
einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe oder Mitarbeiter nur, wenn und soweit die Schäden auf der Verletzung solcher Pflichten beruhen, deren Erfüllung zum
Erreichen des Vertragszwecks unbedingt erforderlich ist. Im Übrigen haftet die Beratung für Schäden aus Verzug, aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver
Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluß oder aus unerlaubten Handlungen nur, wenn und soweit sie von ihr oder ihren Hilfspersonen vorsätzlich
oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Alle Schadensersatzansprüche gegen die Beratung verjähren nach einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit der
Erkennbarkeit eines Schadens, spätestens jedoch mit Beendigung des Vertrages.
Verschiedenes
Wir dürfen Sie bitten, uns für die Durchführbarkeit der Zusammenarbeit geeignete Räumlichkeiten zu Ihren Lasten zur Verfügung zu stellen. Auf Wunsch können
wir analytische und konzeptionelle Arbeiten auch in einem unserer Büros durchführen.Geschäftliche Telefongespräche innerhalb des Mandats von Auftraggeber -
Standorten zu anderen Einsatzorten der von der Beratung eingesetzten Unternehmensberater gehen zu Lasten des Auftraggebers. Reisen finden in den honorierten
Arbeitszeiten statt, sofern es das Angebot nicht anders regelt. Angebote, Berichte und Unterlagen der Beratung dürfen weder im Original noch als Kopie oder
Abschrift an Dritte, Außenstehende weitergegeben werden.Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und sind nur dann verbindlich, wenn sie von einer
verantwortlichen Person der Beratung unterschrieben sind. Mündliche Nebenabreden und Änderungen sind unwirksam. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der Beratung.
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